Allgemeine Geschäftsbedingungen

der River Boating Holidays

Allgemeine Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns, River Boating Holidays einer Unternehmung der River Boating GmbH, nachstehend „River Boating“ genannt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reiseveranstalterverbandes erstellt worden. River Boating hat seine Geschäftsbedingungen speziell für die von River Boating angebotenen Reisen erstellt und diese gehen ggf. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Deutschen Reiseveranstalterverbandes vor. Dies wird von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog/Prospekt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Riverboating sorgfältig durch.

A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung

1. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde River Boating den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den anmeldenden Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Vertrag kommt durch Annahme von River Boating zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von River Boating für den Reisevertrag vor, an welches River Boating für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des Angebots von River Boating zustande. wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist River Boating oder dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Dies kann auch durch eine Zahlung geschehen.

2. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 40 % des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung muss bei River Boating spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Restzahlung ist River Boating berechtigt, die Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern.

3. Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je Boot – auch bei gleichzeitiger Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe – ein gesonderter Reisevertrag zustande. Es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Leistungsstörungen eines einzelnen Reisevertrages haben daher keinen Einfluss auf weitere Reiseverträge.

Leistungen, Reiseversicherungen

4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für River Boating verbindlich.

5. River Boating behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

6. River Boating behält sich außerdem vor, die ausgeschriebenen und mit der Reisebestätigung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Entgelte für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) entsprechend (jedoch um maximal 5 %) zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

7. Persönliche Gegenstände des Kunden und der sonstigen Reisen- den sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

8. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

9. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so berechnet River Boating als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen folgende Stornokosten:

a) Rücktrittserklärung mehr als 60 Tage vor Beginn der Bootsmiete: 10 %, mindestens 200,00 €
b) Rücktrittserklärung zwischen 60 und 46 Tagen vor Beginn der Bootsmiete: 40 %, mindestens 200,00 €
c) Rücktrittserklärung zwischen 45 und 1 Tag(en) vor Beginn der Bootsmiete: 90 %
d) Rücktrittserklärung am Tag der Abfahrt (no Show): 100 %

10. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass River Boating ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden sei. River Boating empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

11. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Er kann sich bei der Durchführung der Reise durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. River Boating kann dem Eintritt der anderen Person widersprechen, wenn die andere Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine andere Person in den Vertrag ein, so haftet der Eintretende und der ursprünglich anmeldende Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.

12. Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl River Boating als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag in einem solchen Fall gekündigt, so kann River Boating für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung fordern.

Haftung River Boating

13. River Boating haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, soweit River Boating nicht eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.

14. River Boating haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Beschränkung der Haftung

15. Die vertragliche Haftung von River Boating für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit River Boating für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16. Für alle gegen River Boating gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet River Boating bei Sachschäden bis 4.100 € oder den höheren dreifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

17. River Boating haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

18. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Basis zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

19. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber River Boating geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr ab dem Tag, an welchem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

23. Werden zwischen dem Kunden und River Boating Verhandlun- gen über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder River Boating die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSREISEN

Eignung

1. Der Kapitän an Bord (Kunde) muss volljährig sein und trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. River Boating behält sich das Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen.

Kaution, Selbstbeteiligung

2. Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von 1.200 € an River Boating zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung und für Unfälle. An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Möglichkeit, sich gegen die Zahlung einer Pauschale von der Selbstbeteiligung zu befreien.

Übernahme des Bootes

3. Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat.

4. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.

5. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp entspricht, wenn die für die Bootsfahrt notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord nicht der Branchenüblichen entspricht.

6. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einer anderen Basis stattfinden.

Änderungen von Abfahrtort, Fahrteinschränkungen

7. Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. River Boating ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.

8. Kann River Boating durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird River Boating sein Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und mit gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist River Boating zum Rücktritt berechtigt.

Einwegfahrten

9. Selbst wenn River Boating eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da River Boating gezwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kun- den) die Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass dies zum Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet.

10. Es ist unbedingt notwendig, dass der Kunde sich 48 Stunden vor der Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von River Boating bestätigen lässt.

Unbenutzbarkeit von Wasserwegen

11. Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schifffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann River Boating in strikter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen, Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern.

12. Wenn die Vorkommnisse eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters, übertragen werden.

Havarien und Unfälle, Versicherungen

13. Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall.

14. Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich die Ausgangsbasis zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung der Basis darf der Kunde bei einem Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen.

15. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz.

Unterbrechung der Fahrt und Pannen

16. Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit der Basis. Die Basis unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt.

17. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Basis kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung er- bringt. Diese Abhilfe kann auch durch telefonische Beratung erfolgen.

18. Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet River Boating dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde die Basis von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist.

19. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet River Boating innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Basis erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Basis verweigert wird. Der Kunde schuldet River Boating den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

20. Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder einer mitreisenden Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist der Basis gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Kaution kann zur Deckung der eventuellen durch die Reparaturen entstehenden Kosten einbehalten werden.

Vorschriften für die Bootsfahrt

21. Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Fluss-Schifffahrt zu beachten, sondern auch die von der Basis und den Navigationsbehörden erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote ins Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen.

Benutzung des Bootes

22. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet River Boating gegenüber nicht nur für Schä- den am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Ver- lust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann River Boating bzw. die Basis dem Kunden gegenüber geltend machen.

23. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von River Boating oder der Basis ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden von der Basis grob fahrlässig verursacht wurde.

Rückgabe des Bootes

24. Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberem Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt River Boating eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, River Boating jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen.

25. River Boating ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen.

26. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der River Boating durch die Verzögerung entsteht.

Haustiere

27. Haustiere an Bord sind willkommen. Sie kosten jedoch einen Zuschlag der in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen ist. Der Kunde muss die gesamte für das Tier benötigte Ausrüstung selbst mitbringen und darf in keinem Fall Bettwäsche, Decken und Geschirr des Bootes für das Tier verwenden. Ferner ist bei der Rückgabe des Bootes auf sorgfältige Entfernung der Tierhaare und eventueller anderer Verschmutzungen zu achten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

28. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gül- tigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Der Kunde kann River Boating ausschließlich am Geschäftssitz von River Boating Sitz verklagen.

River Boating Holidays

Fürstenberg, den 01.04.2023

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